Menü

Freimaurerische Leitkultur?

photodune-1496755-isolated-crayons-with-german-colors-l

Wir brauchen keine deutsche Leitkultur, wie immer ich den Begriff “Deutsch” in diesem Zusammenhang definieren mag. Aus freimaurerischer Sicht ist der Grundrechtskatalog des Grundgesetzes, wenn er denn in gleicher Weise als Anspruch und als Auftrag verstanden wird, eine angemessene und letztlich auch europäische Leitkultur.

Ein Kommentar von Br. Wolfhardt Thiel aus der Loge “Friede und Freiheit”, Karlsruhe

Ausgangspunkt der Überlegungen muss sein: Was ist eine Leitkultur?

Bundesinnenminister Thomas de Maizière führte in einem Diskussionsbeitrag in Bild am Sonntag am 01.05.2017 aus: „Es gibt so etwas wie eine ‘Leitkultur für Deutschland’. Manche stoßen sich schon an dem Begriff der ‘Leitkultur’. Das hat zu tun mit einer Debatte vor vielen Jahren. Man kann das auch anders formulieren. Zum Beispiel so: Über Sprache, Verfassung und Achtung der Grundrechte hinaus gibt es etwas, was uns im Innersten zusammenhält, was uns ausmacht und was uns von anderen unterscheidet.“

In Art 1 Satz 2 Bayerisches Integrationsgesetz ist zu lesen: „Es ist Ziel dieses Gesetz, diesen Menschen für die Zeit ihres Aufenthalts Hilfe und Unterstützung anzubieten, um ihnen das Leben in dem ihnen zunächst fremden und unbekannten Land zu erleichtern (Integrationsförderung), sie aber zugleich auf die im Rahmen ihres Gastrechts unabdingbare Achtung der Leitkultur zu verpflichten und dazu eigene Integrationsanstrengungen abzuverlangen (Integrationspflicht).“

Es gibt also so etwas wie eine deutsche Leitkultur? Auf welchen Begriff des Deutschen bezieht sich das? Nationale Leitkultur, auf welche Nation bezieht sich das? Dazu de Mazière: „etwas, was uns im Innersten zusammenhält, was uns ausmacht und was uns von anderen unterscheidet.“

Allein der Verweis aufs christlich-abendländische Erbe ist zu wenig. Außerdem könnte das auch keine typisch deutsche Leitkultur begründen. Was – außer der Sprache – unterscheidet uns von den Österreichern oder den Wallonen? Was ist überhaupt gemeint, wenn ich als Deutscher von meiner Nation spreche?  – Die politische Rechte behauptet: Die deutsche Nation besteht seit Karl dem Großen. Jedenfalls unsere französischen Nachbarn dürften anderer Meinung sein. – Das heilige römische Reich deutscher Nation? Das würde beispielsweise Österreich, Niederlande und Teile Italiens einschließen. Als Staatenbund war das heilige römische Reich deutscher Nation eher mit EU vergleichbar. Es war kein Bundesstaat und begründete damit auch keine deutsche Nation. – Ein gewisses Nationalgefühl entstand in den Befreiungskriegen gegen Napoleon, auch wenn es sehr unterschiedliche und wechselnde Bündnisse gab. Es war überdies eher ein Krieg Preußens, als ein Aufstand einer deutschen Nation. Auch hier können wir nicht von einer einheitlichen deutschen Nation sprechen. – 1848 ging es mehr um politische Freiheiten, als um einen einheitlichen Begriff einer deutschen Nation. Man ging auf die Barrikaden vorrangig für die Freiheit im eigenen Territorialstaat wie zum Beispiel Baden und nicht für eine deutsche Nation. – Formale Reichsgründung 1871. Der Reichsgründung voraus ging der Streit um die großdeutsche oder kleindeutsche Lösung. Das gegründete Reich war stark preußisch dominiert und geprägt. Gleichwohl wird man hier erstmals von einem deutschen Staat sprechen können. Das Bayerisches Integrationsgesetz erkennt dieses Problem eines Begriffs der deutschen Nation, ohne es allerdings zu lösen. Überdies hatte gerade Bayern sich stets mehr als eigenen Staat oder eigene Nation denn als Teil einer deutschen Nation begriffen.

Die Präambel des Integrationsgesetzes hebt deshalb das gesamteuropäische Erbe hervor und führt in den Sätzen 11 und 12 aus: „Das lange geschichtliche Ringen unserer Nation und unseres ganzen Kontinents um Einheit, Frieden und Freiheit verpflichtet auf das errungene gesamteuropäische Erbe und das Ziel eines gemeinsamen europäischen Weges. Diese identitätsbildende Prägung unseres Landes (Leitkultur) im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu wahren und zu schützen ist Zweck dieses Gesetzes.“

Es gibt also vielleicht eine europäische, aber keine deutsche Leitkultur?

Die 10 Punkte de Mazières für eine Leitkultur enthalten eigentlich nichts, was sich nicht auch auf andere westlich geprägte Nationen und damit jedenfalls auf Kerneuropa übertragen lässt. Insofern handelt es sich nicht wirklich um eine deutsche Leitkultur. Die Aussage „Wir sind nicht Burka“ trägt eigentlich auch nicht zur Klärung bei. Ebenso nicht die Wahlaussage der AfD, „Wir wollen Bikini und nicht Burka“.
Jürgen Habermas hat dem Minister geantwortet: “Eine liberale Auslegung des Grundgesetzes ist mit der Propagierung einer deutschen Leitkultur unvereinbar. Eine liberale Verfassung verlangt nämlich die Differenzierung der im Lande tradierten Mehrheitskultur von einer allen Bürgern gleichermaßen zugänglichen und zugemuteten politischen Kultur. Deren Kern ist die Verfassung selbst.”

Es wird immer wieder behauptet, das Grundgesetz könne keine Leitkultur vermitteln. Vorrangig werden folgende Einwände erhoben: 1. Das Grundgesetz ist vom 23. Mai 1949. Es treffe Wertentscheidungen, die nach dem Wortlaut jedenfalls nicht die heutigen seien. Die Wertentscheidungen des Grundgesetzes müssen natürlich im Lichte der jeweiligen Auslegung nicht zuletzt durch dasBundesverfassungsgericht gesehen werden. Das Verständnis der Gleichberechtigung der Geschlechter ist zum Beispiel heute sicherlich ein anderes als 1949. In besonderer Weise wird dies an der neueren Entscheidung zur gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft deutlich. 2. Der kulturelle Gehalt der Verfassung sei begrenzt. Das Grundgesetz regele in weiten Bereichen die Staatsorganisation und das habe mit der Diskussion um eine Leitkultur nichts zu tun. Natürlich reden wir hier nicht über die Vorschriften der Staatsorganisation, sondern es geht um die Grundrechte der Art. 1 bis 17 GG.

Die Grundrechte geben den Bürgern Freiräume – sie sind keine oder jedenfalls nicht in erster Linie begrenzenden Vorschriften. Sie zeigen nur dort Grenzen auf, wo die Rechte anderer unberechtigt eingeengt würden. Unsere Verfassung normiert fundamentale politische Werte der Aufklärung: Menschenwürde, Grundrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie. Diese Werte werden im Grundgesetz zur Grundlage der staatlichen Organisation erklärt. Die Tätigkeiten der Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung sollen demokratisch und rechtsstaatlich ausgeübt werden. Der Staat muss die Menschenwürde achten und schützen und darf Grundrechte nicht verletzen. Welche Kleidung die Menschen tragen, welchen Bräuchen sie folgen, was sie als lebenswert ansehen, woran sie sich erinnern, was sie über das Jenseits denken, dies alles zu regeln verbietet die Verfassung gerade dem Staat. Denn die Grundrechte garantieren den Bürgern hierfür die entsprechenden Freiräume. Die Aussage der Verfassung zu den Grundrechten lässt sich vereinfachend zusammenfassen. Die Grundrechte postulieren eine Geisteshaltung, deren Basis Toleranz ist, die Sehnsucht nach Frieden, Gleichheit, Freiheit.

Damit bin ich eigentlich bei der Frage, was hat das denn mit Freimaurerei zu tun?

Eine Geisteshaltung, deren Basis Toleranz ist, die Sehnsucht nach Frieden, Gleichheit, Freiheit! Freimaurerisch gesprochen bin ich damit bei der Brüderlichkeit. Die Grundzüge des freiheitlich demokratischen Rechtsstaats – so wie ihn unser Grundgesetz definiert – decken sich mit den freimaurerischen Idealen. Das soll nicht heißen, dass wir in einem freimaurerischen Staat leben. Aber die ideellen Parallelen sind auffallend. Die durch die Grundrechte geschaffenen Freiräume machen einen freimaurerischen Lebensstil erst möglich. Umgekehrt: Gäbe es diese Freiräume nicht, müsste der Freimaurer sie fordern.

Für den Freimaurer gilt, diese Freiräume zu nutzen, sie aber auch in aller Entschiedenheit zu verteidigen. Gegenüber denen, die sie beschränken wollen und zugleich auch gegenüber denen, die sie missbrauchen. Hierin sehe ich eine geeignete Leitkultur. Diese Leitkultur eröffnet mir die Möglichkeit der Suche nach Frieden, Gleichheit und Freiheit. Das mag sehr idealistisch sein, aber dass ich das Fantastische denken darf, gehört eben auch zu dieser Leitkultur und zur Freimaurerei.

Eine so verstandene Leitkultur verleiht jedoch nicht nur Rechte, sondern legt auch Pflichten auf. Das Machbare des Denkbaren muss ich auch tun. Gleichzeitig bin ich verpflichtet, diese Freiräume, diesen Lebensstil, diese Leitkultur mit allen mir möglichen Mitteln zu verteidigen.

Freimaurer zu sein bedeutet nicht nur Kontemplation oder Selbstbespiegelung. Es ist zugleich Anspruch und Verpflichtung. Wenn ich den Grundrechtekatalog unseres Grundgesetzes als Ausdruck freimaurerischer Werte definiere, folgt hieraus für den Freimaurer in besonderer Weise die Pflicht, danach zu leben und diese Werte im Rahmen seiner Möglichkeiten zu verteidigen. Wenn missbilligte Politiker „entsorgt“ werden sollen, bei menschengefährdender Brandstiftung Beifall geklatscht wird, bei Demonstrationen symbolische Galgen für anders denkende Menschen oder Politiker mitgeführt werden, die Abschaffung bzw. das Verbot der sogenannten oder angeblichen “Lügenpresse” gefordert wird – dann ist der Freimaurer in besonderer Weise gefordert, Position zu beziehen. Niemand verlangt, dass er sich oder seine Familie gefährdet. Aber einfaches Schwei-gen, das dann auch noch als Zustimmung missverstanden wird, kann es nicht sein. „Geht nun zurück in die Welt, meine Brüder, und bewährt Euch als Freimaurer. Wehret dem Unrecht, wo es sich zeigt, kehrt niemals der Not und dem Elend den Rücken, seid wachsam auf Euch selbst.“

„Seid wachsam auf Euch selbst.“ Das ist die Verpflichtung! Bekämpft den inneren Schweinehund! Steht auf und wehrt Euch!

Dies ist ein Kommentar, der die Meinung des Autors und nicht zwingend die Sichtweise der Großloge, der Redaktion oder der Mehrheit der Freimaurer darstellt.